Die Abkürzung ECSP steht für „European Crowdfunding Service Provider“. Dabei handelt es sich um die EU Verordnung 2020/1503, auch ECSP-Verordnung oder „Schwarmfinanzierungsverordnung“ (SF-VO). Diese Verordnung legt die einheitlichen Anforderungen an die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern in der Europäischen Union fest. Die EPH Investment GmbH als Teil der Exporo-Gruppe hat als eines der ersten Unternehmen in Deutschland die Erlaubnis zur Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten.
Weiterführende Informationen zur ECSP, finden Sie in unserem
FAQ und
Blog.